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Kleinunternehmerin im Gründungsjahr: musst du hochrechnen?

Du sitzt vor dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Irgendwo steht eine Zahl, die du nicht ganz einordnen kannst, und du hast angefangen zu rechnen. Wenn ich im September starte und bis Dezember vielleicht 8.000 Euro mache, wären das aufs ganze Jahr hochgerechnet ja fast 25.000. Bin ich dann schon drüber?

Diese Rechnung kannst du dir sparen. Nicht weil sie kompliziert wäre, sondern weil sie seit 2025 nicht mehr gilt.

Nein, hochgerechnet wird nicht mehr

Bis Ende 2024 war das tatsächlich Pflicht. Wer mitten im Jahr gegründet hat, musste seinen Umsatz auf zwölf Monate hochrechnen und schauen, ob dieser fiktive Jahresumsatz unter der Grenze bleibt. Ein Start im Oktober war damit rechnerisch benachteiligt gegenüber einem Start im Januar.

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 ist das weggefallen. Seit dem 1. Januar 2025 zählt schlicht das, was du im Gründungsjahr tatsächlich eingenommen hast. Ob du im Januar loslegst oder im November, die Grenze bleibt dieselbe.

Für dich heißt das konkret. Kein Taschenrechner, keine Prognose, kein "was wäre wenn". Du schaust auf deine echten Zahlen.

Welche Grenze im ersten Jahr für dich gilt

Im Gründungsjahr sind es 25.000 Euro.

Das überrascht viele, weil im Netz an jeder Ecke die 100.000 stehen. Die Erklärung ist unspektakulär. Die Kleinunternehmerregelung prüft zwei Zahlen. Dein Umsatz im Vorjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben, dein Umsatz im laufenden Jahr nicht 100.000 Euro.

Im ersten Jahr gibt es kein Vorjahr. Also bleibt die 25.000-Euro-Grenze als die, an der du gemessen wirst.

Und noch eine Änderung, die leicht untergeht. Seit 2025 sind das Netto-Werte. Vorher waren die alten Grenzen von 22.000 und 50.000 Euro Bruttobeträge. Wenn du irgendwo eine Umrechnung liest, prüf das Datum der Seite.

Umsatz ist nicht das, was bei dir hängenbleibt

Das ist die Stelle, an der ich in Gesprächen am häufigsten nachjustiere. Und ehrlich gesagt der Punkt, der den meisten Stress verursacht.

Umsatz ist alles, was für deine Leistungen reinkommt. Vor Abzug von allem. Deine Raumkosten sind nicht abgezogen, deine Materialkosten nicht, deine Weiterbildung nicht.

Ein Beispiel. Du gibst Kurse und nimmst im Jahr 24.000 Euro ein. Davon gehen 4.000 Euro für Raummiete weg, 2.000 für Material, 1.500 für Fortbildung, dazu Versicherungen und Software. Am Ende bleiben vielleicht 14.000 Euro Gewinn, also das, wovon du tatsächlich lebst.

Für die Kleinunternehmerregelung zählen trotzdem die 24.000. Nicht die 14.000.

Deshalb rutschen Frauen manchmal über die Grenze, die das Gefühl haben, kaum etwas zu verdienen. Das sind schlicht zwei verschiedene Zahlen, und sie sagen etwas Verschiedenes über dein Geschäft.

Zählt mein Gehalt aus der Anstellung dazu?

Nein. Wenn du nebenberuflich selbstständig bist und daneben angestellt arbeitest, hat dein Arbeitslohn mit der Kleinunternehmergrenze nichts zu tun. Er ist kein Umsatz aus unternehmerischer Tätigkeit, sondern Arbeitslohn.

Deine Einkommensteuer sieht das anders, dort läuft am Ende alles zusammen. Aber das ist eine andere Steuerart und ein anderer Artikel.

Und wenn ich mehrere Sachen mache?

Das ist der Punkt, an dem es für viele überraschend wird. Du gibst Kurse, machst nebenbei Beratungen und verkaufst dazu ein paar Produkte? Dann sind das für dich vielleicht drei getrennte Standbeine. Umsatzsteuerlich sind sie ein einziges Unternehmen.

Heißt, alles wird zusammengezählt. Die 25.000 Euro gelten nicht pro Tätigkeit, sondern für dich als Person.

Ich erlebe es regelmäßig, dass jemand jede Sparte für sich rechnet und deshalb entspannt ist, obwohl die Summe längst über der Grenze liegt. Wenn du also mehrere selbstständige Tätigkeiten hast, schau auf deren Gesamtsumme und nicht auf die einzelnen Töpfe.

Gemeint sind damit ausdrücklich nur deine unternehmerischen Umsätze. Gehalt aus einer Anstellung gehört nicht dazu. Und wenn du Einnahmen hast, die weder das eine noch das andere sauber sind, etwa Vermietung oder Honorare über die Übungsleiterpauschale, dann lohnt sich ein genauer Blick. Besser als sie im Kopf einfach dazuzuzählen oder wegzulassen.

Was passiert, wenn du drüberkommst

Hier hat sich 2025 ebenfalls etwas Grundlegendes geändert, und das ist der Punkt, den ich dir am meisten ans Herz lege.

Früher galt, dass du ab dem nächsten Jahr Umsatzsteuer ausweisen musstest, wenn du die Grenze im laufenden Jahr überschritten hast. Das Jahr, in dem es passierte, blieb unangetastet.

Heute passiert der Wechsel sofort. Genau der Umsatz, mit dem du über die Grenze gehst, ist der erste, auf dem Umsatzsteuer draufmuss.

Ein Beispiel. Du gründest im Mai. Bis November hast du 25.000 Euro Umsatz beisammen. Im Dezember kommt ein Auftrag über 3.000 Euro dazu. Die Umsätze bis November bleiben steuerfrei, daran ändert sich nichts. Der Dezember-Auftrag unterliegt der Regelbesteuerung, du weist Umsatzsteuer aus und führst sie ab. Ab da gilt für dich auch die Pflicht zur Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Ein gespaltenes Jahr also. Und deswegen ist es so wichtig, den eigenen Umsatz nicht erst im Dezember anzuschauen.

Und wenn es passiert ist? Dann ist das kein Endzustand. Die Prüfung läuft jedes Jahr neu. Angenommen, du reißt die Grenze in diesem Jahr. Im Folgejahr bist du in der Regelbesteuerung, weil dein Vorjahresumsatz über 25.000 lag. Bleibst du in diesem Folgejahr wieder darunter, kannst du im Jahr danach wieder Kleinunternehmerin sein. Solange du nicht selbst auf die Regelung verzichtet hast, ist der Rückweg offen.

Ein Hinweis dazu. Wenn du in der Zwischenzeit größer investiert hast und dir die Umsatzsteuer als Vorsteuer geholt hast, kann beim Rückweg ein Teil davon zurückzuzahlen sein. Das schaut man sich im Einzelfall an, pauschal lässt sich das nicht sagen.

Warum im Netz noch etwas anderes steht

Wenn du bei diesem Thema recherchierst, wirst du auf Seiten stoßen, die dir die Hochrechnung vorrechnen. Mit Formel und Beispiel. Andere nennen 22.000 Euro als Grenze.

Das ist nicht böse Absicht. Die Kleinunternehmerregelung wurde zum 1. Januar 2025 grundlegend umgebaut, und viele Ratgeberseiten sind seitdem nicht überarbeitet worden. Bei einem Thema, das sich zehn Jahre lang kaum bewegt hat, fällt so etwas eben nicht sofort auf.

Mein praktischer Rat. Schau bei Steuerthemen immer aufs Datum der Seite. Und wenn eine Zahl unter 25.000 Euro auftaucht oder von Hochrechnung die Rede ist, weißt du jetzt, dass die Seite älter ist als die aktuelle Rechtslage.

Du musst dich jetzt nicht endgültig entscheiden

Das ist der Teil, den ich in Erstgesprächen am liebsten erzähle, weil er sofort Druck rausnimmt.

Viele sitzen vor dem Fragebogen und haben das Gefühl, sie träfen gerade eine Entscheidung fürs Leben. Falsches Kreuzchen, jahrelang Konsequenzen. So ist es nicht.

Du kannst auf die Kleinunternehmerregelung auch nachträglich verzichten, und zwar bis zum letzten Tag im Februar des zweiten Jahres, das auf das betreffende Jahr folgt. Für 2026 hast du also bis Ende Februar 2028 Zeit. Formlos, es braucht kein bestimmtes Formular.

Ein Satz zur Einordnung. Wer verzichtet, bleibt mindestens fünf Kalenderjahre bei der Regelbesteuerung. Also nichts, was man zwischen Tür und Angel entscheidet. Aber eben auch nichts, was du in deinem ersten Gründungsmonat unter Zeitdruck festlegen musst.

Was du jetzt tun kannst

Drei Dinge reichen im ersten Jahr.

  • Kenn deine Zahl. 25.000 Euro netto, tatsächlicher Umsatz, keine Hochrechnung.

  • Schau regelmäßig hin, nicht einmal im Dezember. Ein Blick pro Monat auf deine Einnahmen reicht völlig. In Lexware Office siehst du das direkt im Dashboard, du musst nichts extra auswerten.

  • Trenn Umsatz und Gewinn im Kopf. Für die Kleinunternehmergrenze zählt, was reinkommt. Nicht, was übrigbleibt.

Der Rest ist Routine. Und genau daran hängt es meistens, nicht am Wissen, sondern daran, dass Buchhaltung keinen festen Platz in der Woche hat.

Wenn dir dieser feste Platz noch fehlt, hab ich eine Checkliste dazu gebaut. Sie zeigt, wie du deine Buchhaltung in kleinen Portionen erledigst, statt sie vor dir herzuschieben. Du findest sie hier: Dein Monat in zwei Tassen Kaffee


Über mich. Ich bin Miriam, Mentorin für digitale Buchführung und Businessfinanzen. M.Sc. in Accounting, Taxation und Finance, Lexware Office Premium Coach. Ich begleite selbstständige Frauen dabei, ihre Zahlen selbst zu verstehen, statt sie jemand anderem zu überlassen.

Wenn du eine Frage zu deiner eigenen Situation hast, buch dir gern einen Kennenlerntermin Businessbegleitung. Bis zu 30 Minuten, kostenlos und ohne Verkaufsdruck.

Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen zum Stand 10. September 2026 wieder und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für die Beurteilung deines konkreten Falls ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die richtige Adresse.